AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROTOTYP GmbH

Museumsbetrieb (Eintritt, Besuch und Führungen)

Shanghaiallee 7, 20457 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Verträge zwischen der PROTOTYP GmbH (nachfolgend „PROTOTYP GmbH“ oder „wir“) und dem Kunden für den Museumseintritt und -besuch sowie Führungen im Museum gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Für die Leistungen der Flächenvermietung und Veranstaltungen (siehe AGB Events).

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der PROTOTYP GmbH sind freibleibend. Sie sind nur Aufforderungen zu einer Angebotsabgabe auf Vertragsschluss durch den Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss ausdrücklich oder durch Aushändigung einer Eintrittskarte annehmen.

2.2. Führungen: Nachdem der Kunde sein Interesse für eine Führung bekundet hat, erhält er von der PROTOTYP GmbH eine Anfragebestätigung mit dem Hinweis der Prüfung auf Verfügbarkeit eines Führungs-Guides. Binnen 1 Woche erhält der Kunde bei positiver Prüfung der Verfügbarkeit des Führungs-Guide eine Bestätigung seiner Anfrage mit der Bitte um seiner seitige finale Buchung/Bestätigung binnen 1 Woche.

Erfolgt die schriftliche Reservierung des Kunden innerhalb der genannten Frist, gilt die Buchung als verbindlich, es sei denn, der Kunde hat inhaltliche Änderungen gegenüber der Anfrage und dem Angebot hierin vorgenommen. Die PROTOTYP GmbH behält sich für diesen Fall vor, den Vertrag nicht abzuschließen. Sofern die PROTOTYP GmbH im Falle von Änderungen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt dem Abschluss des Vertrages widersprochen hat, so gilt die Reservierung auch bei Änderungen durch den Kunden als vorbehaltlich der Regelung in § 4 verbindlich. Der Kunde erhält auf seine Bestätigung keine erneute Bestätigung seitens der PROTOTYP GmbH.

Sofern der Kunde die Bestätigung erst nach Ablauf der darin enthaltenen Frist an die PROTOTYP GmbH zurücksendet, wird die Reservierung nicht verbindlich. Die Zusendung gilt vielmehr als erneute Anfrage. Die PROTOTYP GmbH wird in diesem Fall prüfen, ob die angefragte Leistung weiterhin angeboten werden kann. Ist dies der Fall, wird die PROTOTYP GmbH dem Kunden die Reservierung bestätigen.

§ 3 Leistungsumfang

3.1. Führungen durch die Dauerausstellung des Automuseums PROTOTYP dauern in der Regel 1 Stunde. Bei Führungen mit Sonderausstellung verlängert sich die Dauer ausnahmsweise auf 1,5 Stunden.

3.2. Die Aufbewahrung und/oder Obhut über Kleidungsstücke und/oder Wertsachen von Kunden und deren Begleitung ist nicht Vertragsbestandteil und zwar auch dann nicht, wenn hierfür durch die PROTOTYP GmbH Ablageflächen oder Behältnisse zur Verfügung gestellt werden.

3.3. Eine Leistungsgarantie wird von uns kraft ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung übernommen. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB.

§ 4 Stornierung

4.1. Kunden, die telefonisch, per E-Mail oder schriftlich buchen, sind jederzeit berechtigt, vorbehaltlich und mit Rechtswirkungen der Regelungen in Ziff. 4.2, 4.3. und 5.2. ihre Reservierung kostenpflichtig zu stornieren, ausgenommen hiervon sind Buchungen an der Kasse des Museums und Buchungen über den PROTOTYP GmbH Ticketshop. Gesetzliche Rücktrittsrechte und/oder sonstige Lösungsrechte vom Vertrag bleiben unberührt.

4.2. Eine Stornierung hat in jedem Fall in schriftlicher Form oder in Textform z.B. per E-Mail (museum@prototyp-hamburg.de) zu erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs.

4.3. Für den Fall einer kundenseitigen Stornierung gilt folgendes: Bei einer Stornierung bis fünf Tage vor dem gebuchten Datum, sind ist die vereinbarte Vergütung zu 50 %, ab zwei Tagen vorher zu 100 % an die PROTOTYP GMBH zu zahlen. Im Rahmen des stornierten Auftrages ggf. für den Stornierungszugang tatsächlich angefallene Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Stornierungserklärung bei der PROTOTYP GmbH.

§ 5 Gutscheine

5.1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Barauszahlung eines von der PROTOTYP GmbH ausgestellten Gutscheins.

5.2. Bei Stornierungen von Buchungen, bei denen vertragsgegenständlich ein Gutschein eingelöst werden soll, wird über den im Gutschein repräsentierten Betrag durch die PROTOTYP GmbH dem Kunden eine Rechnung gestellt. Der Kunde kann den Gutschein der PROTOTYP GmbH innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung  (wobei der Zugang bei der PROTOTYP GmbH zur Wahrung der Frist massgeblich ist) zur Verrechnung zusenden, ansonsten ist der in Rechnung gestellte Betrag vom Kunden an die PROTOTYP GmbH unverzüglich, spätestens binnen weiterer 7 Kalendertage zu zahlen.

§ 6 Eintritt

6.1. Die Ausstellung der PROTOYP GmbH darf nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Die an der Tageskasse erworbenen Tageseintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Einlass am selben Tag des Erwerbes der Eintrittskarte. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen der Ausstellung.

Die Mehrwertsteuer ist im Eintrittspreis enthalten. Verschiedene Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden.

6.2. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können wir den Zutritt zur Ausstellung verweigern oder können wir, ohne Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des gezahlten Eintritts, aus der Ausstellung verweisen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch für die PROTOTYP GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Im Ticketshop und an der Kasse muss die Buchung sofort bezahlt werden. Der Kunde kann per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard / EuroCard) zahlen.

7.2. Alle Preise bei Versandt von Gutscheinen oder musealen Artikeln gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Versendung von Waren im Inland wie auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben; sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu bezahlen. Für die Zusendung eines Tickets im Inland berechnet die PROTOTYP GmbH im Falle von Einzelbuchungen eine einmalige Handlingpauschale in Höhe von Euro 3,50 inklusive Mehrwertsteuer. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein wesentlich geringerer Aufwand bei der PROTOPYP GmbH angefallen ist.

§ 8 Eigentumsrecht und Urheberschutz

Das vorstehend dargestellte Kennzeichen ist eine eingetragene Wort-Bild Marke („Marke“) der PROTOTYP GmbH. Die Nutzung der Marke sowie von Ideen, Konzepten und einzelnen Teilen daraus darf nur nach ausdrücklicher, schriftlicher, vorheriger Genehmigung durch die PROTOTYP GmbH erfolgen.

§ 9 Höhere Gewalt / Veranstaltungsausfall

Treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 7 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Leistungsgarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der PROTOTYP GmbH schuldhaft herbeigeführt worden sind.

§ 10 Umgang mit Exponaten / sonstiges Verhalten

10.1. Der Kunde darf Exponate in der Ausstellung ohne ausdrückliche Einwilligung der PROTOTYP GmbH nicht berühren.

10.2. Der Zutritt zur der Ausstellung im alkoholisierten Zustand, unter Drogeneinfluss und die Belästigung anderer Besucher ist unzulässig und von dem Kunden zu unterlassen. Der Kunde gewährleistet die Unterlassung auch für ihn begleitende Besucher.

§ 11 Technische Einrichtung

Soweit die PROTOTYP GmbH für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen/Geräte von Dritten für die Durchführung der Führung/Veranstaltung vertragsgemäß beschafft, handelt sie ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt die PROTOTYP GmbH insoweit ausdrücklich für den Vertragsschluss in seinem Namen mit dem relevanten dritten Vertragspartner. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser, von dem dritten Vertragspartner bezogenen Einrichtungen/Geräte und stellt die PROTOTYP GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei. Der Kunde haftet nicht für Verschulden, welches der PROTOTYP GmbH zuzurechnen ist.

§ 12 Änderungsvorbehalt

12.1. Die PROTOTYP GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit die Änderung den Kunden nicht wirtschaftlich gegenüber dem ursprünglichen Vertragsinhalt benachteiligt und aufgrund der Veränderung von Umständen erfolgt, die für die PROTOTYP GmbH nicht vorhersehbar waren, und/oder die von der PROTOTYP GmbH nicht veranlasst wurden und/oder auf die die PROTOTYP GmbH keinen Einfluss hatte (insbesondere Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten).

12.2. Die PROTOTYP GmbH hat den Kunden über die neuen AGB unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer sechswöchigen Frist, gilt die ihm mitgeteilte Neuregelung.

§ 13 Haftungsausschluss und -begrenzung

13.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROTOTYP GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.

13.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) haftet die PROTOTYP GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Die PROTOTYP GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROTOTYP GmbH beruhen, sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt

13.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Organen und Erfüllungsgehilfen der PROTOTYP GmbH.

13.4. Eine Beweislastumkehr ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 DATENSCHUTZ

Die Parteien sind für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Soweit die PROTOTYP GmbH personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird dies in der Anlage „Datenschutzhinweise für Kunden/Vertragspartner gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) genauer beschrieben.

§ 15 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Juli 2018

Events (Flächenvermietung und Veranstaltungen)

Shanghaiallee 7-9, 20457 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Verträge zwischen der PROTOTYP GmbH und dem Kunden für Flächenvermietungen und Durchführung von Veranstaltungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere in Form Allgemeiner Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern oder leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung oder Ware oder Leistung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

Für die Leistungen des Museumsbetriebes (siehe AGB Museumsbetrieb).

§ 2 Vertragsschluss/ Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Vermittlung von Leistungen

2.1. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der PROTOTYP GmbH mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter) zustande. Es handelt sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nicht um einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Gäste/Besucher des Kunden.

Die PROTOTYP GmbH übernimmt nach dem geschlossenen Vertrag mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung weder eine Liefer- und/oder Leistungsgarantie im Rechtssinne, noch ein Beschaffungsrisiko gemäss § 276 BGB.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der gebuchten Veranstaltung den Anweisungen der PROTOTYP GmbH bzw. eines Vertreters, die Veranstaltung, das von ihm eingesetzte Equipment, das Handling des Veranstaltungsortes betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der PROTOTYP GmbH gehören auch die am Veranstaltungsort von der PROTOTYP GmbH und deren Erfüllungsgehilfen angebrachten Hinweise.

Der Kunde ist für Handlungen und Unterlassungen seiner Gäste im Rahmen der gebuchten Veranstaltung verantwortlich.

2.3. Der Ablauf der Veranstaltung wird auf Basis der vertraglichen Vereinbarung in Übereinkunft mit der PROTOTYP GmbH durch den Kunden festgelegt.

Wenn dringende, von der PROTOPYP GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen nicht selbst verursachte Umstände wie z.B. Sturm, Flut und/oder Brandgefahr welche geeignet sind, Leib. Leben oder Gesundheit von Veranstaltungsteilnehmern zu gefährden dieses notwendig machen, behält sich die PROTOTYP GmbH das Recht vor, den Veranstaltungsort nach billigem Ermessen (§ 315 I BGB) zu ändern. Wenn von der PROTOPYP GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen nicht selbst verursachte Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt- oder Außenveranstaltungen wie Sturm, Starkregen, Gewitter etc.) eintreten oder vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments der Veranstaltung darstellen, kann die Veranstaltung durch die PROTOTYP GmbH auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann, wenn möglich, auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die PROTOTYP GmbH ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden entstehen, nicht verantwortlich.

2.4. PROTOTYP GmbH wird sich bemühen, kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung so weit wie möglich, kostenpflichtig umzusetzen, ohne das eine dahingehende Rechtspflicht besteht. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die PROTOTYP GmbH keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die PROTOTYP GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Raummiete und Personal, berechnen.

2.6. Zu Lasten des Kunden gehen neben der vereinbarten Vergütung auch folgende Kosten: Leihgebühren für das Veranstaltungs-Equipment, Transportkosten hierfür, Steuern sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

2.7. Veranstaltungsräumlichkeiten werden von PROTOTYP GmbH zur Veranstaltung besenrein zur Verfügung gestellt.

2.8. Der Kunde ist verpflichtet, eine erkennbar mangelhafte Vertragserfüllung unverzüglich, das heißt, noch während der Veranstaltung, der PROTOTYP GmbH und/oder dem zuständigen Personal vor Ort ausdrücklich mitzuteilen, so dass die PROTOTYP GmbH und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit hat, berechtigte Mängel zu beheben. Andernfalls ist der Kunden mit Ansprüchen wegen Pflichtverletzungen auf Grund von Schlechtleistungen insoweit ausgeschlossen.

2.9. Die PROTOTYP GmbH behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen gleichzeitig mit der gebuchten abzuhalten.

2.10. Der Kunde haftet – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2.12. – für die Schäden, die durch sein eigenes Verschulden, oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder dem Eigentum Dritter schuldhaft verursacht werden.

2.11. Die PROTOTYP GmbH und das Personal sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern.

2.12. Der Kunde haftet für die unter Ziffer 2.10. genannten Schäden nur dann nicht, wenn die unter Ziffer 2.11. umschriebene Versicherung für den entstandenen Schaden eintritt. Ein im Rahmen der Versicherung vereinbarter Selbstbehalt sowie eine etwaige mit der Schadensverursachung einhergehende Steigerung der Versicherungsprämie gehen zu Lasten des Kunden.

2.13. Kunden, die telefonisch, per E-Mail oder schriftlich buchen, sind jederzeit berechtigt, ihre Reservierung zu stornieren, ausgenommen sind Buchungen an der Kasse und Buchungen über den PROTOTYP GmbH Ticketshop. Eine Stornierung hat in jedem Fall in schriftlicher Form oder per E-Mail an event@prototyp-hamburg.de zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung bei der PROTOTYP GmbH.

Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung:

  • bei Stornierung nach Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden wenigsten 15% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

Eine Stornierung des Vertrages muss vom Kunden als Wirksamkeitsvoraussetzung immer schriftlich oder in Textform erklärt werden.

Die Prototyp GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn seitens des Kunden Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden und/oder diese durch ein nach der Buchung durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen getätigtes Verhalten geeignet sind, den Ruf oder die Kreditwürdigkeit der PROTOTYP GmbH negativ zu beeinträchtigen. Die PROTOTYP GmbH wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle des Rücktritts der PROTOTYP GmbH besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz und/oder Aufwendungsersatz gegen die PROTOTYP GmbH.

2.14. Erhält die PROTOTYP GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen für die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung, vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistung ihrer Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung entsprechend der Quantität und der Qualität aus dem Vertrag Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) vor Vertragsschluss mit diesem, nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 7 Kalendertagen) ein, so wird die PROTOTYP GmbH den Kunden unverzüglich hierüber informieren. In diesem Fall ist die PROTOTYP GmbH berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit diese unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der PROTOTYP GmbH und deren Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt worden sind.

2.15. Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus- oder Taxitransporten) oder Vermittlung von Dienstleistungen handelt, ist Gegenstand des Vertrages ausschliesslich die Organisation bzw. Vermittlung des Vertragspartners als solchen, nicht die Durchführung des Transportes. Die PROTOTYP GmbH haftet daher nicht für die Nichterfüllung des Vertrages durch den vermittelten Transportpartner, soweit diese in Umständen der Person des entsprechenden Dienstleisters begründet ist.

2.16. Für den in Ziffer 2.15 beschriebenen Fall ist die PROTOTYP GmbH bemüht, dem Kunden ein neues, geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall der Ausnahme ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

2.17. Die Anbringung von Dekorationsmaterial in den Veranstaltungsräumen sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der PROTOTYP GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die PROTOTYP GmbH berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für eine solche Einlagerung entsprechen jedenfalls der Höhe der tatsächlichen, bei Mieträumen der PROTOTYP GmbH der ortsüblichen Miete für die entsprechenden, hierfür benötigten Räumlichkeiten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der PROTOTYP GmbH entsorgt werden.

2.18. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen und diese vor Veranstaltungsbeginn der PROTOTYP GmbH in Kopie nachzuweisen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Auflagen und sonstiger Vorschriften für die von ihm gebuchte Veranstaltung, soweit PROTOTYP GmbH diese nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat.

Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den betreffenden Gläubiger unter Freistellung der PROTOTYP GmbH zu entrichten.

2.19. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung inkl. einer Mietsachschadendeckung (die insbesondere Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Vandalismus und Schlüsselverlust umfassen muss) mit den nachfolgend genannten Deckungssummen abzuschließen und spätestens 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der PROTOTYP GmbH in Form der Kopie des Versicherungsscheines vorzulegen:

  • Personen und Sachschäden bis EUR 5.000.000,00
  • Versicherung für sonstige Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungswasser- und Abwasser (Veranstalter-Haftpflicht mit Gebäudeschutz); bis EUR 500.000,00

Verletzt der Kunde schuldhaft diese Pflicht, ist die PROTOTYP GmbH berechtigt ohne Entschädigung für den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall der PROTOTYP GmbH den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

2.20. Der Kunde verpflichtet sich, die PROTOTYP GmbH unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss ausdrücklich darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der PROTOTYP GmbH zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zur PROTOTYP GmbH aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der PROTOTYP GmbH. Erfolgt dieses nicht, so hat die PROTOTYP GmbH das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig entschädigungslos abzusagen.

Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend.

§ 3 Bestimmungen über die Lieferung von Waren, Leistungen und Tickets

3.1. Die von der PROTOTYP GmbH im Internet dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.2. Soweit die PROTOTYP GmbH Dienstleistungen aus den Bereichen der Freizeitgestaltung, insbesondere Führungen und Eintrittskarten für Veranstaltungen, anbietet, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b bis 312 d BGB) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die PROTOTYP GmbH bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Waren oder Eintrittskarten oder Dienstleistungen.

3.3. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.

Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (bei Privatveranstaltungen mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz) zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt die PROTOTYP GmbH eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EURO. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Aufwandes vorbehalten.

§ 4 Haftungsausschluss und -begrenzung

4.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROTOTYP GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt.

4.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) haftet die PROTOTYP GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Die PROTOTYP GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROTOTYP GmbH beruhen, sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt ebenfalls unberührt

4.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Organen und Erfüllungsgehilfen der PROTOTYP GmbH.

4.4. Eine Beweislastumkehr ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 5 Höhere Gewalt

Treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 7 Kalendertagen) ein, so wird die PROTOTYP GmbH den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall ist sie berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sie ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefer- und/oder Leistungsgarantie übernommen hat. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der PROTOTYP GmbH schuldhaft herbeigeführt worden sind.

§ 6 Rechtswahl / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz: Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die PROTOTYP GmbH höchsten Stellenwert.

Die Parteien sind für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Soweit die PROTOTYP GmbH personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird dies in der Anlage „Datenschutzhinweise für Kunden/Vertragspartner gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) genauer beschrieben.

§ 8 Änderungsvorbehalt

8.1. Die PROTOTYP GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit die Änderung den Kunden nicht wirtschaftlich gegenüber dem ursprünglichen Vertragsinhalt benachteiligt und aufgrund der Veränderung von Umständen erfolgt, die die PROTOTYP GmbH nicht vorhersehbar waren, die von der PROTOTYP GmbH nicht veranlasst wurden und/oder auf die die PROTOTYP GmbH keinen Einfluss hatte (insbesondere Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten).

8.2. Die PROTOTYP GmbH hat den Kunden über die neuen AGB in Kenntnis zu setzen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer sechswöchigen Frist, gilt die ihm mitgeteilte Neuregelung als Vertragsinhalt anstelle der vorhergehenden Regelung.

Stand Juli 2018